Preise

Seit dem 01.01.2017 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung bis zu 1.995 Euro (je nach Pflegegrad). Dieser Betrag kann nur für die Tagespflege genutzt werden. Bei keinem Pflegegrad oder Pfg. 1 müssen die Kosten leider noch selber getragen werden. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können ab Pfg.1 von der Pflegekasse über den §45 abgerechnet werden.

 

Tagessatz Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflege und Betreuung §41 61,51 € 64,75 € 67,99 € 71,23 € 74,46 €

Unterkunft und

Verpflegung §45b

19,98 € 19,98 € 19,98 € 19,98 €

 

19,98 €

 

Vergütungszuschlag

nach § 43b

  10,13 €   10,13 €   10,13 €   10,13 €   10,13 €
Ausbildungsumlage    3,53    3,53    3,53    3,53    3,53

Insgesamt

96,18 € 99,42 € 102,66 € 105,90 €

109,13 €

 

Fahrtkosten Abrechnung erfolgt nach individuellen Gegebenheiten und sie werden über den §41 SGB VI der Sachleistungen von der Pflegekasse bis zum Höchstsatz des jeweiligen Pflegegrades übernommen.

Die Investitionskosten von z.Zt. 11,66 € werden ab dem Pflegegrad 2 vom Land NRW übernommen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

von 8 Uhr bis 16 Uhr

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter:

05459-803961 

 

Fax 05459-803962

 

E-Mail:

tagespflege-land-und-leben@gmx.de

Druckversion | Sitemap
© Land & Leben